m Grunde genommen ist ein Ökokonto ein freiwilliges Sparbuch für Naturschutzmaßnahmen. Jeder Grundbesitzer kann ein eigenes Ökokonto führen. Bei jedem Eingriff in die Natur, müssen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen geschaffen werden.

Dementsprechend sind auf anderen Flächen landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen durchzuführen, um die ökologische Qualität dieser Flächen deutlich zu steigern.

Laut dieser Verordnung  kann sich ein Bauherr und die Gemeinde Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung ihrer Fläche von der Naturschutzbehörde anerkennen lassen. Für die Maßnahmen werden sogenannte Ökopunkte vergeben, mit denen frei gehandelt werden kann. 

Ökopunkte

Der Maßnahmenträger kann bei der Naturschutzbehörde bei berechtigtem Interesse eine Zustimmung zu einer Zwischenbewertung beantragen.

Der Preis für einen Ökopunkt ist davon abhängig, welche Maßnahmen durchgeführt worden sind und wie hoch der Marktwert der Fläche ist. Der Preis ist frei verhandelbar und liegt zwischen 40 bis 80 Cent pro Ökopunkt.

Verfahren mit Ökopunkten

Jede Fläche weist  einen ökologischen Wert auf. Vor dem Beginn des Bauvorhabens bzw. der Maßnahme, berechnet man den Wert des Geländes in dem aktuellen Zustand. 

Nach Umsetzung der Maßnahmen wird der Wert erneut berechnet. Die Differenz, die sich hier ergibt, sind die Ökopunkte die der Vorhabenträger erhalten wird. 

Durch Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen und Förderung spezifischer Arten, können Ökopunkte erzeugt werden.

Nach reiflichen Überlegungen kamen wir auf die Idee: „Wir schaffen Unterkünfte für bedrohte Tierarten!“. Mittlerweile können wir mit unserem Biosphärenstein einer Vielzahl von bedrohten Tieren eine Unterkunft bieten und tragen somit zum Erhalt vieler Tierarten bei. Durch das Aufstellen solcher Biosphärensteine können sich Tiere ansiedeln und wir können dadurch Ökopunkte gewinnen. 

Pflege der Maßnahmen 

Zunächst ist der jeweilige Vorhabenträger als Eingriffsverursacher für die Pflege der Ökokonto-Maßnahmen verantwortlich. Bei einem Verkauf der Ökopunkte wird die Pflicht zur Pflege der Maßnahmen regelmäßig vertraglich auf den Maßnahmenträger (Verkäufer der Ökopunkte), i.d.R. Eigentümer oder Bewirtschafter, übertragen. Das heißt derjenige, der die Ökopunkte anbietet, übernimmt regelmäßig auch die Pflege der Ökokonto-Fläche über einen vereinbarten Zeitraum. Die anfallenden Pflegekosten sind dabei im Preis je Ökopunkt zu berücksichtigen. 

Die durchgeführten Maßnahmen sind dauerhaft, das bedeutet in der Praxis, dass in den nächsten 30 Jahren keine Eingriffe in den entsprechenden Gebieten durchgeführt werden dürfen. Die Maßnahmen werden im Grundbuch eingetragen und bei einer eventuellen Veräußerung übernimmt der neuer Eigentümer das  Ökokonto automatisch. Der Eigentümer erhält dafür Zinsen in Höhe von 3% pro Jahr.

Wir, die SER Sanierung im Erd- und Rückbau GmbH und die RUZ Mineralik GmbH, engagieren uns besonders und sind davon überzeugt, dass zukünftig nur Unternehmen überleben können, wenn sie 

  • ökonomisch erforderliche Maßnahme so umsetzen, dass die
  • ökologische Vielfalt unserer Natur erhalten bleibt, bzw.

durch geeignete Begleitmaßnamen in ihrer Entwicklung gefördert werden.

Als ein Unternehmen im Rückbau und als mineralischer Recyclingbetrieb, unterstützen wir unsere Kunden so gut wie möglich bei dem Thema Naturschutz bzw. Artenschutz und bieten Lösungen an. 

Auch mitten im Siedlungsgebiet laden nun unsere Biosphärensteine zum Verweilen und Beobachten ein. Durch unseren Einsatz profitieren nicht nur gefährdete Tierarten, sondern sie kommen auch der Lebensqualität der Bevölkerung zu Gute, denn intakte Natur- und Landschaftsräume sind zentral für unsere Lebensqualität und unser Wohlbefinden.